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   VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01   

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https://dejure.org/2001,15337
VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01 (https://dejure.org/2001,15337)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.04.2001 - 11 K 569/01 (https://dejure.org/2001,15337)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. April 2001 - 11 K 569/01 (https://dejure.org/2001,15337)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen baurechtlichen Befreiungsbescheid; Nachbarlicher Abwehranspruch; Befreiung von nachbarschützender Festsetzung eines Bebauungsplanes; Drittschützendes Gebot der Rücksichtnahme; Erdrückende Wirkung des geplanten Gebäudes; Verletzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95

    Festsetzungen über die Zahl der Wohnungen im Bebauungsplan

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01
    Die Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden (Wohnungsdichte) gehört nicht zu den Kriterien, an die bei Prüfung des Gebots der Rücksichtnahme anzuknüpfen ist (wie VGH Bad-Württ, Beschl v 28.09.1995 - 8 S 2436/95 -, VBlBW 1996, 27).

    Die Wohnungsdichte ist kein Element des Maßes der baulichen Nutzung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.03.1993 - 4 B 38.93 -, NVwZ 1993, 1100; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.09.1995 - 8 S 2436/95 -, VBlBW 1996, 27).

    Daraus ergibt sich aber zugleich, dass Voraussetzung für die Geltung einer die Zahl der Wohneinheiten beschränkenden Klausel eine bewusste und ausdrückliche planerische Entscheidung des Ortsgesetzgebers ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.09.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01
    Wenn die Gemeinde eine derartige Festsetzung getroffen hat, kann die Wohnungszahl, wie das Bundesverwaltungsgericht formuliert, "als Ausdruck der Art der baulichen Nutzung" bodenrechtliche Relevanz haben (vgl. Urt. v. 26.09.1991, BVerwGE 89, 69).

    Deshalb sind bauliche Anlagen unterhalb der Erdoberfläche für die Berechnung der zulässigen Grundfläche nach dieser Vorschrift nach allgemeiner Meinung ohne Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 26.09.1991 - 4 C 5.87 -)-.

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01
    Dies bedeutet, dass bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB ein nachbarlicher Abwehranspruch zum einen bei einer fehlerhaften Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung des Bebauungsplanes gegeben ist (BVerwG, Urt.v. 19.09.1986, NVwZ 1987, 409).

    Zum anderen kann eine fehlerhafte Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung dem Nachbarn einen Abwehranspruch dann vermitteln, wenn die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung über die vom Bauherrn beantragte Befreiung nicht die gebotene Rücksicht auf die Interessen des Nachbarn genommen hat (BVerwG, Urt.v. 19.09.1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.03.1993 - 4 B 38.93

    Auslegung eines Bebauungsplans; Nachbarschutz infolge der Festsetzung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01
    Die Wohnungsdichte ist kein Element des Maßes der baulichen Nutzung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.03.1993 - 4 B 38.93 -, NVwZ 1993, 1100; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.09.1995 - 8 S 2436/95 -, VBlBW 1996, 27).

    Der Ortsgesetzgeber ist dabei bodenrechtlich nicht gehindert, der entsprechenden planerischen Festsetzung drittschützende Wirkung beizulegen; er darf die Beschränkung aber auch ausschließlich objektiv-rechtlich ausgestalten (BVerwG, Beschl. v. 09.03.1993, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 8 S 585/94

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen - Unerheblichkeit der unterirdischen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01
    Man könnte nun der Auffassung sein, dass für den Begriff der überbaubaren Grundstücksfläche nichts anderes gelten könne, zumal der Sinn und Zweck eines Bauverbots, nämlich die Erhaltung freier Grün- und Gartenflächen durch eine unterirdische Bebauung nicht tangiert wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.03.1994 - 8 S 585/94 - zu § 11 Abs. 4 Württembergische BauO).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1985 - 3 S 405/85

    Zulässigkeit öffentlicher Kinderspielplätze im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01
    Insoweit halten sie sich im Rahmen des Gebietscharakters eines reinen Wohngebiets und sind mit dem Ruhebedürfnis der Anlieger regelmäßig vereinbar (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.12.1986 - 1 S 1504/86 -, BRS 47, 105; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.03.1985 - 3 S 405/85 -, VBlBW 1986, 26).
  • OVG Bremen, 01.12.1987 - 1 BA 49/87

    Wohngebiet; Kinderspielplatz; Zulässigkeit; Rücksichtnahme; Gebot der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01
    Ausgehend von dieser Rechtsprechung sind im reinen Wohngebiet erst recht private Kinderspielplätze, die lediglich zur Benutzung durch die Kinder der Umgebungsbebauung vorgesehen sind, zulässig (ebenso: OVG Bremen, Urt.v. 01.12.1987 - 1 BA 49/87 -, BRS 47, 104).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01
    Es entspricht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der notwendig beigeladenen Bauherrin auch dann den Antragstellern aufzuerlegen, wenn die Beigeladene - wie hier - keinen Antrag gestellt und den Prozess nicht wesentlich gefördert hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.07.1996 - 3 S 2895/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1984 - 3 S 2184/84

    Baugenehmigung - Nachbarschutz - Antragsgegner eines Wiederherstellungsantrags

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01
    Soweit man der Auffassung sein sollte, dass sich die in Rede stehende Baugrenze auch auf den Bereich unterhalb der Erdoberfläche erstreckt, ist mit ihr jedenfalls eine drittschützende Wirkung nicht verbunden, zumal nicht erkennbar ist, dass die Tiefgarage, die unterirdisch errichtet und an der Oberfläche vollständig mit Erde bedeckt, begrünt und gärtnerisch genutzt wird, die Antragsteller tatsächlich beeinträchtigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.1984 - 3 S 2184/84 -, VBlBW 1985, 143).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1986 - 1 S 1504/86

    Rücksichtnahmegebot bei Kinderspielplatz im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01
    Insoweit halten sie sich im Rahmen des Gebietscharakters eines reinen Wohngebiets und sind mit dem Ruhebedürfnis der Anlieger regelmäßig vereinbar (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.12.1986 - 1 S 1504/86 -, BRS 47, 105; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.03.1985 - 3 S 405/85 -, VBlBW 1986, 26).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 3 S 3096/94

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sind regelmäßig nicht aus sich heraus

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1991 - 3 S 1413/91

    Nachbarklage; Wohngebäude als Doppelhaushälfte; planungsrechtliche Festsetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 5 S 49/99

    Nachbarschützende Wirkung einer Bebauungsplanfestsetzung über offene Bauweise;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels im Falle des BauGBMaßnG §

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1990 - 8 S 2617/88

    Fall einer Nachbarklage gegen ein Bauvorhaben - Mängel der Bekanntmachung der

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 5 S 1181/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

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